- Zu Allererst entschuldige mich hiermit bei allen Betroffenen für die Art der Darstellung, vor Allem in den Medien, verbunden mit völlig absurden Vorwürfen und Anschuldigungen meiner Person gegenüber, die ich explizit zurückweise – unverständlicherweise mündete sie in eine völlig überzogene, absolut unverhältnismäßige Verurteilung.
- Alles wurde damals nur aus klinisch-medizinischen Bildern konstruiert, die zuvor auf mehr als 60 nationalen und internationalen Veranstaltungen gezeigt wurden.
- Niemand sonst hat die Operation über „Minischnitte“ durchgeführt. Das hätte inklusive der Untersuchungsverfahren auf dem Phlebologenkongress 2015 gezeigt werden sollen.
- Es gab ausschließlich 86 klinisch medizinische Bilder und kurze Videosequenzen und niemals „Millionen von Missbrauchsbildern“, wie seinerzeit vom Ltd. OStA Bardo B. behauptet (strafbar nach §353d StGB).
- Vor Beginn der Hauptverhandlung war es damals zu mehreren strafbaren Veröffentlichungen von Ermittlungsthesen (§353d StGB) gekommen, z.B. durch einen Stern-Artikel von zwei Rechtsanwälten (RAe Jürgen S. und Martin R.-B.).
- Das Erlanger Institut für Rechtsmedizin hat die Kette der Obhut grob missachtet und eine ganz offensichtliche Fremdbeigabe von Medikamenten außer Acht gelassen. Ebenso unterblieb die Anfertigung einer Haarprobe bei Nachweis von Amp/XTC (Dr. Bernhard Sch.)!
- Es wird höchste Zeit, dass öffentlich gemacht wird, dass die klinischen Bilder in Reihen der Justizbehörden im ganzen Haus verteilt worden sind.
Es gibt keinerlei Grund, 10 Jahre nach Abschluss dieses unsäglichen Verfahrens einen mahnenden Zeigefinger zu erheben oder Moralapostel zu spielen, was angeblich geschehen ist, denn außer Ultraschall und klin. Untersuchungen ist nichts geschehen.
Viele Steuergelder werden ausgegeben, um dieses Fehlurteil mit allen Mitteln zu verfolgen, bis hin zu rechtswidrigen und verfassungswidrigen Maßnahmen wofür es Verantwortliche gibt (z.B. KHK Matthias W., RiAG Dr. H.)