Medizinisches

Behandelt wurden ausschließlich PatentInnen mit schweren Thrombosen:

Beckenvenen-Thrombose sowohl einseitig wie beidseits mit Thrombose der unteren Hohlvene, teils bis an die Lebervene reichend, teils mit Lungenembolien, Kontrastmittelallergie,
Heparininduzierte Thrombopenie oder Thrombophilie

TVUS wurde durchgeführt, um einen Schnitt auf Gegenseite zu ersparen oder um bei Kontrastmittelallergie ein CT zu ersparen – das ist doch keine „schwere Vergewaltigung“?

Oberschenkel- und Beckenvenenthrombose bis an die untere Hohlvene reichend oder mit Thrombose der unteren Hohlvene mit segmentalen Lungenembolien links bei Faktor-V-Mangel, oder Gefäßanomalien diverser Bauchvenen, Cortison-pflichtige entzündl. Darmerkrankung, erhöhte Rheumafaktoren, Lupus erythematodes.

Die hier perioperativ erfolgte Kontrolle auf Kollateralen (=körpereigene Umleitungen, auch bei Wundheilungsstörung oder bei sichtbaren Kollateralen am Oberschenkel) – ist doch kein „sexueller Missbrauch“ ?

Beckenvenenthrombose links bis in die untere Hohlvene reichend mit Eisenmangelanämie und allergischer Reaktion auf Gadolinium (das Kernspin-Kontrastmittel).

Eine mechan. Flussprovokation und Duplex-Sonografie bei Allergie – ist doch auch keine „schwere Vergewaltigung“?