übrigens …

  • Es gab ausschließlich 86 klinisch medizinische Bilder und kurze Videosequenzen und niemals „Millionen von Missbrauchsbildern“, wie seinerzeit vom Ltd. OStA Bardo B. behauptet (strafbar nach §353d StGB).
  • Vor Beginn der Hauptverhandlung war es damals zu mehreren strafbaren Veröffentlichungen von Ermittlungsthesen (§353d StGB) gekommen, z.B. durch zwei Rechtsanwälte (RAe Jürgen S. und Martin R.-B.).
  • Das Erlanger Institut für Rechtsmedizin hat die Kette der Obhut grob missachtet und eine ganz offensichtliche Fremdbeigabe von Medikamenten außer Acht gelassen. Ebenso unterblieb die Anfertigung einer Haarprobe bei Nachweis von Amp/XTC (Dr.rer.nat. Bernhard Sch.)!

Es gibt keinerlei Grund, 10 Jahre nach Abschluss dieses unsäglichen Verfahrens einen mahnenden Zeigefinger zu erheben oder Moralapostel zu spielen, was angeblich geschehen ist, denn außer Ultraschall und klin. Untersuchungen ist nichts geschehen.

Während manch Zeitschrift als Beitrag zu einer RESOZIALISIERUNG ihre verlogenen, teilweise sogar strafbaren Artikel vom Netz genommen hat, gibt es sog. „seriöse Zeitungen“, die das verweigern, selbst einen Hinweis auf diese Website. Früher hatten Zeitungen wenigstens noch einen zweiten Verwendungszweck als WC-Papier – seit Einführung des Internet fällt dies leider weg, manch Beitrag würde allerdings auch dazu nicht mal taugen, Frau Annette R.

Viele Steuergelder werden ausgegeben, um dieses Fehlurteil mit allen Mitteln zu verfolgen, bis hin zu rechtswidrigen und verfassungswidrigen Maßnahmen wofür es Verantwortliche gibt (z.B. KHK Matthias W., RiAG Dr. H., RiAG N.)