übrigens …

  • Es gab ausschließlich 86 klinisch medizinische Bilder und kurze Videosequenzen und niemals „Millionen von Missbrauchsbildern“, wie seinerzeit vom Ltd. OStA Bardo B. behauptet (strafbar nach §353d StGB).
  • Vor Beginn der Hauptverhandlung war es damals zu mehreren strafbaren Veröffentlichungen von Ermittlungsthesen (§353d StGB) gekommen, z.B. durch einen Stern-Artikel von zwei Rechtsanwälten (RAe Jürgen S. und Martin R.-B.).
  • Das Erlanger Institut für Rechtsmedizin hat die Kette der Obhut grob missachtet und eine ganz offensichtliche Fremdbeigabe von Medikamenten außer Acht gelassen. Ebenso unterblieb die Anfertigung einer Haarprobe bei Nachweis von Amp/XTC (Dr. Bernhard Sch.)!

Es gibt keinerlei Grund, 10 Jahre nach Abschluss dieses unsäglichen Verfahrens einen mahnenden Zeigefinger zu erheben oder Moralapostel zu spielen, was angeblich geschehen ist, denn außer Ultraschall und klin. Untersuchungen ist nichts geschehen.

Viele Steuergelder werden ausgegeben, um dieses Fehlurteil mit allen Mitteln zu verfolgen, bis hin zu rechtswidrigen und verfassungswidrigen Maßnahmen wofür es Verantwortliche gibt (z.B. KHK Matthias W., RiAG Dr. H.)